Erklärung zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten Stand: August 2025
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Diese Information dient der Umsetzung der Informationsverpflichtungen nach der EUDSGVO (EU Datenschutzgrundverordnung), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, dem DSG (Datenschutzgesetz) i.d.g.F. und dem TKG (Telekommunikationsgesetz) i.d.g.F. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO 2018, TKG 2003).
In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Vereinstätigkeit.
Mitglieder/Schwimmkurs Verwaltung
Die Verwaltung unserer Mitglieder/Kursteilnehmer wird über ein Excel Sheet gespeichert. Ausschließlich der Vorstand und die Trainer haben Zugriff auf diese Dokumente. Folgende Datenfelder werden in dieser Tabelle gespeichert:
• Vorname des Schwimmkurskindes (Pflicht)
• Nachname des Schwimmkurskindes (Pflicht)
• Geburtsdatum (Pflicht)
• Telefon (Pflicht) • Postleitzahl, Ort (Pflicht)
• E-Mail (Pflicht)
Diese Daten, über das Onlineformular übermittelt, werden nur zwecks Organisation der Schwimmkurse verwendet.
Ein Schwimmkurs Excel Sheet beinhaltet alle Kurse, der jeweiligen Kursleiterin eines Schwimmjahres (September – Juli). Alle Daten von EBA Mitgliedern/Kursteilnehmern, die zur Anmeldung notwendig sind, werden ausschließlich vereinsintern und nur innerhalb des EBA verwendet. Kontaktaufnahme über das Schwimmkursformular (Online Anmeldung) Alle Angaben und Informationen, die Sie über die Webpage online eintragen, werden nicht auf unserem Websystem Online gespeichert, sondern nur zur Kurslistenerstellung zusammengefasst. Ihre Rechte Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde